Urheberrecht beim Corporate Design
Dienstag, 07. Oktober 2008 von Thomas SchüpferIhr Unternehmen erteilt einer Werbeagentur oder einer Corporate Design Agentur den Auftrag, ein neues Corporate Design für das Unternehmen zu erstellen. Dürfen Sie als Unternehmen, das den Auftrag erteilt hat, das Corporate Design und dessen Weiterentwicklungen in Zukunft frei verwenden? Diese Frage ist einfach zu beantworten.
Gemäss dem Bundesgesetz für Urheberrecht ist geregelt, dass, sofern nichts anderes vereinbart wurde, das Urheberrecht bei der Agentur liegt, die das Corporate Design erstellt hat. Ohne deren Einverständnis darf das Corporate Design inkl. dessen Werkzeuge wie Briefschaften, Flyer, Prospekte, Inserate usw. nicht weiter genutzt oder verändert werden. Mittels einem Vertrag kann die Nutzung des Corporate Designs und somit das Urheberrecht klar geregelt werden.

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