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Artikel mit ‘rechtliche Aspekte’ getagged

Urheberrecht beim Corporate Design

Dienstag, 07. Oktober 2008 von Thomas Schüpfer

Ihr Unternehmen erteilt einer Werbeagentur oder einer Corporate Design Agentur den Auftrag, ein neues Corporate Design für das Unternehmen zu erstellen. Dürfen Sie als Unternehmen, das den Auftrag erteilt hat, das Corporate Design und dessen Weiterentwicklungen in Zukunft frei verwenden? Diese Frage ist einfach zu beantworten.

Gemäss dem Bundesgesetz für Urheberrecht ist geregelt, dass, sofern nichts anderes vereinbart wurde, das Urheberrecht bei der Agentur liegt, die das Corporate Design erstellt hat. Ohne deren Einverständnis darf das Corporate Design inkl. dessen Werkzeuge wie Briefschaften, Flyer, Prospekte, Inserate usw. nicht weiter genutzt oder verändert werden. Mittels einem Vertrag kann die Nutzung des Corporate Designs und somit das Urheberrecht klar geregelt werden.

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Corporate Design schützen

Dienstag, 07. Oktober 2008 von Thomas Schüpfer

Immaterielle Werte, die durch ein Corporate Design geschaffen werden, können und sollten rechtlich geschützt werden. Weshalb sollen diese Werte geschützt werden? Spätestens dann, wenn ein Mitbewerber am Markt mit ähnlichen Produkten und Dienstleistungen auftritt oder sogar einen ähnlichen Firmennamen hat, wird klar, weshalb man den Schutz des Firmennamens, der Marke und des Erscheinungsbildes in Erwägung ziehen sollte. Denn dadurch wird verhindert, dass ein Mitbewerber ein Marktpotenzial abschöpft, das mit einem bestehenden Corporate Design in Verbindung gebracht wird.

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