3w-publishing realisiert barrierefreies Webdesign
Seit dem 1.1.2004 ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) im Zusammenhang mit der Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV) in Kraft. Nach Art. 10 BehiV müssen Internetangebote des Bundes explizit so gestaltet sein, dass Menschen mit einer Behinderung diese barrierefrei nutzen können.
Die von 3w-publishing realisierten Websites sind entsprechend barrierefrei und dadurch auch für Suchmaschinen optimiert.
Warum 3w-publishing
Erfahren Sie hier die Gründe, die für eine Website von 3w-publishing sprechen
