Barrierefreies Webdesign, Zugang für Alle im Internet
Seit dem 1.1.2004 ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) im Zusammenhang mit der Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV) in Kraft. Nach Art. 10 BehiV müssen Internetangebote des Bundes explizit so gestaltet sein, dass Menschen mit einer Behinderung diese barrierefrei nutzen können.
Bei der Gestaltung von Websites halten wir uns wo möglich an diese Richtlinien. Die von 3w-publishing ag realisierten Websites sind entsprechend barrierefrei und dadurch auch für Suchmaschinen optimiert.
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Thomas Schüpfer
Geschäftsführer
Leiter Marketing & Kommunikation
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